Kräuterwissen austauschen, alte Sorten bewahren, neue Sorten ausprobieren, Erfahrung sammeln, Wissen weitergeben
Der Vereinszweck
Das Erhalten und die Zucht von Heil- und Würzkräutern steht bei uns an erster Stelle. Mit den hervorragenden Wachstumsbedingungen in dem modernen Gewächshaus der ehm. Gärtnerei Meitzner können wir im Verein alte und neue Sorten ausprobieren, deren Verwendung erschließen und die Vermehrung und Selektion jeder einzelnen Art professionell betreiben. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt der Artenvielfalt, sondern auch um die natürliche Fortpflanzung der Arten in biologischem Anbau.
Der Erhalt und die Verbreitung des Kräuterwissens ist für uns sehr wichtig. Generationenübergreifend sollen die Verwendung und Wirkung der einheimischen Kräuter vermittelt werden. Dazu soll das Wissen zu exotischen Sorten im Verein für die Allgemeinheit erarbeitet werden. Auch der Abgleich mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Anbau, Schädlingsbekämpfung, Verwendung und Wirkung von bestimmten Sorten soll das traditionelle Wissen erweitern. Die Praxis durch eigene Versuche soll das Wissen zum Anbau analog erfahrbar machen und vertiefen.
Schlanstedt ist ein Ort traditioneller Pflanzenproduktion und moderner Pflanzenzenzucht seit vielen Generationen. Wir als Kräuterverein wollen durch nachhaltiges Wirtschaften die Förderung und den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt unterstützen. Biologisches anbauen, Selbstversorgung und das Zubereiten von Speisen mit natürlichen Kräutern und Gemüse ist uns ein Anliegen. Unsere Existenz soll beispielhaft für ein zukünftiges Leben und arbeiten mit der Natur sein.
Was wächst in der Stadt? Wir wollen als Kräuterverein in Schlanstedt zur nachhaltigen, resourcenschonenden und lehrreichen Begrünung unserer Städte beitragen. Dazu untersuchen wir Kräutersorten auf ihre visuelle Präsentation, Blütezeit und gesundheitliche Verträglichkeit. Ziel ist mit geringem Aufwand eine eindrucksvolle Bepflanzung öffentlicher Räume zu erreichen und das Kräuterwissen durch öffentliche Begrünung zu fördern.
Besonderes Interesse gilt Schülern. Im Rahmen von außerschulischem Lernen werden vor allem Schulen angesprochen, den Kindern projektbezogene, am Lehrplan orientierte und fachspezifische Lehrangebote machen zu können. Mitglieder des Kräutervereins oder externe Fachkundige sollen die Durchführung der Lehrveranstaltungen übernehmen.
Schlanstedter Kräuter e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Einnahmen dienen zum Erhalt und der Erweiterung des Vereins und dem gemeinnützigen Zweck .
ist Vorsitzender und Sprecher des Vereins und interessiert sich vorallem für alle Arbeiten rund um den Kräuteranbau als Ausgleich zum Büroalltag.
ist die Finanzverwalterin und Organisatorin des Vereins. Als ehm. Lehrerin fehlte ihr das Lernen und so entstand ein Interesse für die Kräuterkunde. Einen Ausflug nach Schlanstedt ins Gewächshaus macht die Aderstedterin gern mit dem Fahrrad.
ist als studierte Agraringeneurin im Ruhestand hier in Ihrem Element. Sie überwacht die Entwicklung der Pflanzen und versorgt sie mit dem richtigen Mix aus Licht, Wasser und Erde. Sie ist stellvertretene Vorsitzende des Vereins
kann mit ihrem großen Erfahrungsschatz, durch ihr Selbstverständnis als Bäuerin und als routinierte Selbstversorgerin nicht nur die Kräuter, sondern oft auch die Helfer, mit den richtigen Nährstoffen versorgen.
als gewissenhafte Revisorin im Ruhestand prüft sie die Vereinsdokumente. Sie organsiert die Teilnahme an Events im Harzkreis. Zusammen mit ihrem Mann Karl-Heinz sucht sie auch mit den Arbeitseinsätzen im Gewächshaus einen Ausgleich.
hat sich bisher vor allem den Wildkräutern und deren Heilwirkungen verschrieben. Sie findet die Idee des Verein genial und unterstützt ihn deshalb mit gelegentlichen Besuchen und Workshops für Kinder, Jugentliche und interessierte Gruppen.
kann uns als ehemaliger Ermittler in Umweltdelikten als Berater im umweltfreundlichen Wirtschaften unterstützen. Als Hobbykoch sucht er im Verein neben Abwechslung auch nach Inspiration für kulinarische Besonderheiten.
ist als ehemalige Dozentin im landwirtschaftlichen Bereich an der persönlichen Weiterbildung und Beobachtung der Pflanzen interessiert. Einfach mal quatschen und auch der fachliche Austausch ist Ihr besonders wichtig.
kommt gern ins Gewächshaus, um sich mit den Kräutern und ihrer Wirkung zu beschäftigen und sucht als Ärztin auch natürliche alternative Heilmethoden aus der Natur.
ist Altenpflegerin und besucht den Verein in ihrer Freizeit und zu den Events, um einen sozialen Ausgleich zum Berufsalltag zu haben und in entspannter Atmosphäre im Gewächshaus zu arbeiten.
als Bauingenieur plant er im Tiefbau viel auf dem Papier. Im Kräuterverein kann er selbst tätig werden und die Hände in die Erde stecken.
ist Erzieherin mit Heilkräuterausbildung. Der Kräuterverein ist für sie ein wichtiger Ort, um ab und zu mit anderen Kräuterfrauen und Männern im Austausch zu sein. Sie bietet dem Verein und Interessierten an, mit ihr eine Kräuterwanderung zu machen. Dabei orientiert Sie sich an den Jahreszeiten und zeigt, wie wir Kräuter nutzen können.
Wir sind unermütlich im Einsatz für Schlanstedter Kräuter, Schlanstedter und andere Städter. Wenn Du unsere Arbeit unterstützen willst, würden wir uns über eine Spende freuen. Dazu stellen wir saisonabhängig ein paar Dankeschöns zusammen, die wir direkt an Dich senden.
(So lange der Vorrat reicht.)
Wenn Du unabhängig spenden möchtest,
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Wir melden uns, sobald uns Deine Spende erreicht hat.
Wir freuen uns über dein Kommentar oder deine Anmeldung für einen spontanen Besuch in unserem Gewächshaus oder zu folgenden Veranstaltungen: Kindergeburtstag, Schul- und Kitaausflüge, Firmenevents, Seniorennachmittag, Kräuterworkshops, Anlegen von Kräuterbeeten vor Ort.
Anmeldung zu individuellen Veranstaltungen:info@schlanstedter-kraeuter.de
Anmeldung zu einem spontanen Besuch in unserem Gewächshaus:Maria: 0175 64 53 528
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist: 1. Das Erhalten und die Zucht von Heil- und Würzkräutern; 2. Der Erhalt und die Verbreitung des Wissens zur Kräuterkunde für jedermann; 3. Die Entwicklung Schlanstedts zu einem Reiseziel traditioneller Pflanzenproduktion und Kräuterkultur; 4. Das Erzeugen von Kräuterpflanzen zur Begrünung öffentlicher Räume. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vereinsmitglieder, ehrenamtliche Helfer und Seniorenarbeitskräfte, die sich über den Kräuteranbau austauschen und zusammen einen Kräutergarten pflegen. Dieser Kräutergarten ist Grundlage für eine Wissensvermittlung. Der Verein organisiert die Bekanntmachung und Durchführung der Lehrangebote. Er erarbeitet den Ablauf von geführten Rundgängen, Kräuterlehrgängen und Workshops. Die Lehrangebote richten sich an jeden. Eine überregionale Ausrichtung des Vereins wird angestrebt. Auch Stadtbewohnern sollen über die Kräuterkunde der Zugang und unverstellte Blick auf Landwirtschaft, Pflanzenproduktion und Landleben ermöglicht werden. Besonderes Interesse gilt Schülern. Im Rahmen von außerschulischem Lernen werden vor allem Schulen angesprochen den Kindern projektbezogene, am Lehrplan orientierte und fachspezifische Angebote machen zu können. Mitglieder des Kräutervereins oder externe Fachkundige übernehmen die Durchführung der Lehrveranstaltungen.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt. (2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Jahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. (6) Endet die Mitgliedschaft gibt es keine Rückzahlung der bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge.
§ 5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung (MV)
§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Finanzverwalter. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
(3) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der MV und Aufstellung der Tagesordnung;
b) Einberufung der MV;
c) Ausführung der Beschlüsse der MV;
d) Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 2 der Satzung;
e) Erstellung eines Jahres- und Kassenberichtes.
(4) Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt. Die Einladung zu
Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden nach Bedarf.
(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
(6) Der Vorstand ist für alle nicht der Mitgliederversammlung
zugewiesenen Angelegenheiten zuständig.
(7) Der Finanzverwalter verwaltet das Vereinsvermögen und führt
Buch über Einnahmen und Ausgaben. Der Finanzverwalter
erstattet der Mitgliederversammlung einmal jährlich Bericht.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung
von 2/3 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des
Zweckes und der Gründe verlangt wird.
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt
schriftlich oder per E-Mail durch den Vorsitzenden unter
Wahrung einer Einladungsfrist von 4 Wochen bei gleichzeitiger
Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf
die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das
Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an
die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene
Adresse gerichtet ist.
(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende
Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle unter § 2 genannten Aufgaben
zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht
einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht
zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des
Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer,
die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen
Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein
dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu
prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu
berichten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über
a) Beitragsbefreiungen,
b) Aufgaben des Vereins,
c) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
d) Mitgliedsbeiträge,
e) Satzungsänderungen,
f) Auflösung des Vereins.
(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als
beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(7) Alle nicht der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Aufgaben
obliegen dem Vorstand.
§ 9 Satzungsänderung
(1) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der
erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen
kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf
diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung
hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige
als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden
aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand
von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen
Vereinsmitgliedern zeitnah schriftlich mitgeteilt werden.
§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse
sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 2/3-Mehrheit der
in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
Der Beschluss kann nur nach Ankündigung in der Einladung zur
Mitgliederversammlung gefasst werden.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde
Huy oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden hat. Diese Körperschaft kann durch die Mitgliederversammlung
mit einfacher Mehrheit bestimmt werden.
Schlanstedter Kräuter e.V.
Postadresse: Kampweg 6, 38838 Schlanstedt
Gewächshäuser: Neue Str. 5, 38838 Schlanstedt
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